Für Insolvenzverwalter
Die technisch-organisatorische Grundlage zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Ihr Bedarf
Als Insolvenzverwalter sind Sie damit beauftragt, die Masse zu mehren und Ansprüche gegen Verantwortliche durchzusetzen. Wenn ein Cybervorfall oder ein Verstoß gegen NIS2 zur Insolvenz beigetragen hat, ist die Kernfrage: Wo genau haben die Organe versagt — und lässt sich das belegen?
Wir liefern die technisch-organisatorische Tatsachengrundlage. Ihre Anwälte bauen darauf die Haftungsansprüche auf.
Unser Leistungsangebot
Identifikation organisatorischer Pflichtverletzungen Haben die Verantwortlichen die Anforderungen der NIS2-Richtlinie (Risikomanagement, Meldepflichten, Schutzmaßnahmen nach Art. 21 NIS2UmsuCG) missachtet?
Technische Versagensanalyse Welche technischen Schutzmaßnahmen fehlten, waren veraltet oder wurden nicht betrieben — und was hätte Stand der Technik verlangt?
Kausalitätsnachweis Lässt sich ein direkter Zusammenhang zwischen den festgestellten Versäumnissen und dem Cybervorfall herstellen?
Gutachterliche Dokumentation Erstellung eines gerichtsfesten Gutachtens als Tatsachengrundlage für die Anspruchsverfolgung nach § 43 GmbHG, § 93 AktG.
Interesse an einem unverbindlichen Vorgespräch?
Jetzt anfragen